Cyber Resilience Act
Die Zeit läuft: Mit dem CRA führt die EU verbindliche Cybersecurity-Anforderungen für Software und Hardware ein. Wer digitale Produkte in Verkehr bringt, muss jetzt handeln.
Frist: Mitteilungspflichten
Hersteller müssen ab diesem Stichtag Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen aktiv an die ENISA melden.
Deadline: 11. September 2026
Beginn der aktiven Mitteilungspflicht
Regulatorische Notwendigkeiten
Die Verordnung (EU) 2024/2847 (CRA) ist kein bloßer Leitfaden – sie ist geltendes Recht mit drastischen Sanktionen. Für Softwarehersteller, Importeure und Händler ergeben sich weitreichende Pflichten:
- Security by Design: Dokumentation der Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus.
- Vulnerability Management: Strukturierte Prozesse zum Umgang mit Schwachstellen.
- CE-Konformität: Ohne Erfüllung der CRA-Vorgaben ist kein Marktzugang in der EU möglich.
Rechtliche Begleitung durch HOELLER#law
Die Komplexität der CRA VO erfordert mehr als technisches Verständnis. Wir bieten die notwendige rechtliche Absicherung für die betroffenen Verkehrskreise:
Finaler Stichtag: 11. Dez 2027
Vollständige Wirksamkeit für neue Produkte
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen Produkte mit digitalen Elementen die Anforderungen der VO vollumfänglich erfüllen.
Berater & Experte
RA Boris Hoeller
Spezialisiert auf Software-Recht, IT-Sicherheit und den Cyber Resilience Act.
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